Vorsorgevollmacht und Schenkungen
Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es, die Vorsorge für explizit Krankheit und Alter eigenverantwortlich zu regeln und zu konkretisieren, wer bei Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit die notwendigen Entscheidungen treffen soll. Liegt dagegen keine Vorsorgevollmacht vor, bedarf es in dieser Situation demgegenüber eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens. Das Betreuungsgericht wählt dann den Betreuer aus und beaufsichtigt diesen. Nicht zuletzt aufgrund … Weiterlesen