+49 30 609 44 309

info@dr-haselbauer.de

Kapitalmarktrecht

Unter  Kapitalanlage versteht man die langfristige Anlage von Geld mit dem Ziel, daraus Zinsen und sonstige Gewinne oder Erträge zu erwirtschaften. Leider erweist sich so manche Kapitalanlage im Ergebnis als klares Verlustgeschäft oder beinhaltet ein klares Totalverlustrisiko. Wurde der Anleger in Bezug auf die gezeichnete Kapitalanlage und deren Risiken nicht richtig aufgeklärt oder ergeben sich Fehler im Prospekt als Verkaufsgrundlage, kann dies Grundlage einer Rückabwicklung der Kapitalanlage oder ein Schadensersatzanspruch sein.

Wir vertreten Anleger  in Bezug auf folgende Arten von Kapitalanlagen:

  • Anleihen
  • Aktien/ Aktienfonds
  • Beteiligungen
  • Grauer Kapitalmarkt
  • Genussrechte
  • Hotel- und Ferienparks
  • Hedge Fonds
  • Investmentrecht
  • Immobilienfonds
  • Inhaberschuldverschreibungen
  • Lebensversicherungsfonds
  • Nachrangdarlehen
  • offener Fonds
  • Private-Equity-Fond
  • Partiarische Darlehen
  • Schrottimmobilien
  • Steuersparimmobilien
  • Umweltfonds
  • Wertpapiergeschäft

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich zu dieser Thematik. Eng verbunden mit Fragen der Prospekthaftung ist die Beraterhaftung, welche sich gegen bankgebundene Berater aber auch freie Anlageberater richten kann.  Die Kanzlei verfügt sowohl über die einschlägige fachliche Qualifizierung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, als auch über eine  praktische Erfahrung seit 2002 in der Vertretung von Kapitalanlegern. Die praktischen Erfahrungen betreffen explizit Verfahren gegen finanzierende Banken sowie Prospekthaftungsklagen (auch Sammelverfahren) im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds, Medienfonds sowie in der Rückabwicklung von Darlehensverträgen.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.