Wir vertreten Sie im Architekten-, Ingenieur-, und Baurecht in Berlin u.a. zu folgenden Fragestellungen:
- Überprüfung/ Erstellung von Architekten- und Ingenieurverträgen,
- Beratende Tätigkeit zu Fragen des Preisrechts und der Vergütung von Architekten und Ingenieuren (HOAI),
- Begleitende Rechtsberatung während der Planungs-, und Bauüberwachungsphase zu sämtlichen Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI,
- Durchsetzung von Honoraransprüchen,
- Abwehr von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen wegen Planungsfehler.
Desweiteren beraten wir im Rahmen der klassischen Immobilienprojektentwicklung.