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Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

Eine wichtige Neuerung im Immobilienrecht 2023 ist das sog. Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Vom Barzahlungsverbot sind alle Rechtsgeschäfte erfasst, die ab dem 1. April 2023 abgeschlossen werden (§59 Abs. 11 GwG) und auf den Kauf oder Tausch von inländischen Immobilien (Asset Deal) gerichtet sind, § 16a Abs. 1 S. 1 GwG. Das Verbot gilt ebenfalls für … Weiterlesen

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