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Fragebögen

Zur bestmöglichen Vorbereitung Ihres Notartermins in Berlin bieten wir Fragebögen an, welche die wichtigsten Informationen abfragen und die Sie bequem am PC ausfüllen können. Sind Ihnen Daten nicht bekannt, lassen Sie die Felder einfach offen. Möchten Sie lieber die Fragebögen händisch ausfüllen? Bitte verwenden Sie dann unser alternativen Fragebögen „Fragebögen händisch“

Auf der Grundlage des ausgefüllten Fragebogens und ggf. eines weiteren Vorgespräches erstellen wir die Urkunde und Ihr Notartermin in Berlin kann sodann stattfinden.

Wir weisen darauf hin, dass die Erstellung und Zusendung eines Urkundenentwurfes nach den gesetzlichen Vorschriften kostenauslösend ist, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt. Gern informieren wir Sie über die Details, die für alle Notare gleich sind.

1. Beauftragung Vorbereitung Urkunde
2. Fragebogen Kaufvertrag
3. Fragebogen Grundschuld
4. Fragebogen Unternehmensgründung (GmbH, UG)

Fragebogen und Auftrag zur Vorbereitung einer GmbH-Gründung

Dieser Fragebogen soll Ihnen und uns die effektive Vorbereitung der anstehenden Beurkundung erleichtern. Wir möchten Sie daher bitten, den Fragebogen - soweit möglich und zutreffend - auszufüllen und uns zu übermitteln. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

1. Angaben zur Gesellschaft

2. Gesellschafter

Gesellschafter 1
Gesellschafter 2
Gesellschafter 3

3. Geschäftsführer

Geschäftsführer 1
Vertretungsbefugnis
§ 181 BGB (Verbot der Mehrfachvertretung bzw. des Insich-Geschäfts)
Geschäftsführer 2
Vertretungsbefugnis
§ 181 BGB (Verbot der Mehrfachvertretung bzw. des Insich-Geschäfts)
Geschäftsführer 3
Vertretungsbefugnis
§ 181 BGB (Verbot der Mehrfachvertretung bzw. des Insich-Geschäfts)
4. Sonstiges / Besonderheiten
Der Entwurf soll übersandt werden an / per
Es ist bekannt, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über elektronische Medien, insbesondere über E-Mail, mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sein kann. Sofern oben vermerkt ist, dass der Entwurf per E-Mail übersandt werden soll, darf das Notariat mit mir/uns per E-Mail kommunizieren. Auf Wunsch eines Beteiligten darf der Entwurf und die Begleitdokumentation auch an von diesem benannte Dritte übermittelt werden.
5. Handelsregisteranmeldung (GmbH, UG)
6. Abtretung GmbH- Anteile
7. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)
8. Testament
9. Erbausschlagung

Fragebogen Erbschaftsausschlagung

1. Erblasser (Verstorbener)

2. Erbausschlagender (Erbe)

3. Minderjährige Kinder des Erbausschlagenden

Hat der Ausschlagende minderjährige Kinder
Sind gezeugte, aber noch nicht geborene Kinder vorhanden

Daten der minderjährigen Kinder

Kind 1
Sorgeberechtigter
Kind 2
Sorgeberechtigter

Daten der Sorgeberechtigten / des weiteren Sorgeberechtigten

Sorgeberechtigter 1
Sorgeberechtigter 2

4. Nachlassgericht

5. Kenntnis von der Erbschaft

6- W o c h e n – Frist ist bindend

Bei der Ausschlagung für minderjährige Kinder muss das zuständige Familiengericht die Ausschlagung genehmigen. Zuständig ist das Familiengericht des Aufenthaltsortes des Kindes. Der Antrag muss innerhalb der Ausschlagungsfrist – also 6 Wochen ab Kenntnis des Erben von der Erbschaft- dort gestellt werden, was Sie selbst veranlassen müssen. Eine solche Genehmigung ist nur dann nicht nötig, wenn der sorgeberechtigte Elternteil selbst ausgeschlagen hat. Eine Genehmigung ist aber auch dann nötig, wenn - der nicht sorgeberechtigte Elternteil selbst die Erbschaft ausgeschlagen hat oder - der/ die sorgeberechtigte(n) Eltern nicht für alle minderjährigen Kinder ausschlagen wollen. Den Vordruck für einen solchen Antrag auf Genehmigung finden Sie auf der Webseite des entsprechenden Amtsgerichts.

Genehmigungspflicht bei Minderjährigen:

Bei der Ausschlagung für minderjährige Kinder muss das zuständige Familiengericht die Ausschlagung genehmigen. Zuständig ist das Familiengericht des Aufenthaltsortes des Kindes. Der Antrag muss innerhalb der Ausschlagungsfrist – also 6 Wochen ab Kenntnis des Erben von der Erbschaft- dort gestellt werden, was Sie selbst veranlassen müssen. Eine solche Genehmigung ist nur dann nicht nötig, wenn der sorgeberechtigte Elternteil selbst ausgeschlagen hat. Eine Genehmigung ist aber auch dann nötig, wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil selbst die Erbschaft ausgeschlagen hat oder der/ die sorgeberechtigte(n) Eltern nicht für alle minderjährigen Kinder ausschlagen wollen. Den Vordruck für einen solchen Antrag auf Genehmigung finden Sie auf der Webseite des entsprechenden Amtsgerichts.

Hinweise

Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrags, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (KV Nr. 21302 ff. GNotKG). Bei späterer Beurkundung im selben Notariat können die Entwurfsgebühren auf die Beurkundungsgebühren angerechnet werden, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
10. Erbscheinsantrag

Fragebogen und Auftrag zur Vorbereitung eines Erbscheinantrages

Dieser Fragebogen soll Ihnen und uns die effektive Vorbereitung der anstehenden Beurkundung erleichtern. Wir möchten Sie daher bitten, den Fragebogen - soweit möglich und zutreffend - auszufüllen und uns zu übermitteln. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

1. Antragsteller

2. Erblasser / Verstorbener

Familienstand zum Zeitpunkt des Todes

3. Erben bei gewillkürter Erbfolge (bitte nur ausfüllen, wenn ein Testament vorhanden ist)

Erbe 1
Erbe 2

Testament / Hinterlegung / Eröffnung

das Testament ist beim Amtsgericht hinterlegt?
das Testament wurde bereits beim Amtsgericht eröffnet?

4. Erben bei gesetzlicher Erbfolge (bitte auch ausfüllen, wenn ein Testament vorhanden ist)

Erbe 1
Erbe 2

5. Weggefallene Erben (Personen, die durch Tod vor dem Erblasser/Ausschlagung/Scheidung nicht Erbe werden)

Grund für den Wegfall
Grund für den Wegfall

6. Weitere Angaben (nach dem Gesetz erforderliche weitere Angaben im Erbscheinsantrag)

Ist ein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig?
Falls der Erblasser verheiratet war oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebte, ist für diese Ehe / Partnerschaft bei Gericht ein Scheidungsverfahren / eine Aufhebungsklage anhängig?
Haben alle Erben die Erbschaft angenommen
Gehört Auslandsvermögen zum Nachlass?
Hier können Sie uns Hinweise aufgeben:

Hinweis:

Bei der gesetzlichen Erbfolge benötigen wir alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden), die für die Erbfolge relevant sind. Bitte lassen Sie uns diese zusammen mit diesem Fragebogen vorab als Kopie zukommen und bringen Sie die Originale zum Beurkundungstermin mit.
Der Entwurf soll übersandt werden an den/die Antragsteller per
Es ist bekannt, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über elektronische Medien, insbesondere über E-Mail, mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sein kann. Sofern oben vermerkt ist, dass der Entwurf per E-Mail übersandt werden soll, darf das Notariat mit mir/uns per E-Mail kommunizieren. Auf Wunsch eines Beteiligten darf der Entwurf und die Begleitdokumentation auch an von diesem benannte Dritte übermittelt werden.
MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
11. Ehevertrag
12. Scheidungsvereinbarung
13. Adoption
14. Unterschriftsbeglaubigung
15. Geldwäscheformular (GwG) Gesellschaften

Geldwäscheformular (GwG) Gesellschaften

Allgemeine Hinweise:

Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften feststellen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG).
Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar (bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur) mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile innehaben oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG).
Die Beteiligten sind verpflichtet, die zur Identifizierung des wirtschaftlichen Berechtigten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 6 GwG). Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, besteht seit dem 1.1.2020 unter Umständen ein Beurkundungsverbot (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG).
Bei allen deutschen Gesellschaften (außer GbR) ist der Notar seit dem 1.1.2020 zudem grundsätzlich verpflichtet, einen Auszug aus dem Transparenzregister1 einzuholen. Gleiches gilt bei ausländischen Gesellschaften, die eine Immobilie in Deutschland erwerben wollen; sind diese nicht im Transparenzregister Deutschlands oder eines EU-Mitgliedstaats registriert, muss der Notar die Beurkundung zwingend ablehnen (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG).

Vor diesem Hintergrund werden Sie gebeten, anhand dieses Fragebogens die Eigentums- und Kontrollstruktur der Gesellschaft offenzulegen und bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

1. Ergeben sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft zutreffend aus Gesellschaftsdokumenten (insbesondere Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterliste; Handelsregisterauszüge genügen nicht)?
Anmerkung: Sofern an der Gesellschaft weitere Gesellschaften beteiligt sind (= mehrstufige Beteiligungsstruktur), müssen auch deren Beteiligungsverhältnisse dargelegt werden; dies setzt sich fort, bis am Ende der Beteiligungskette nur noch natürliche Personen stehen. Bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur empfiehlt sich eine graphische Darstellung, siehe Anlage.
2. Sind die Stimmanteile bei der Gesellschaft mit den Beteiligungsverhältnissen identisch?
3. Gibt es Personen oder Gesellschaften, die zwar höchstens 25 % der Kapital- oder Stimmanteile an der Gesellschaft halten oder gar nicht beteiligt sind, aber dennoch Entscheidungen bei der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen oder verhindern können?
4. Liegt Ihnen ein Auszug aus dem Transparenzregister zu der Gesellschaft vor?
Anmerkung: Diese Frage ist nicht relevant bei einer GbR. Ausländische Gesellschaften müssen nur dann einen Transparenzregisterauszug vorlegen, wenn sie eine Immobilie in Deutschland erwerben.

Anlage – Eigentums- und Kontrollverhältnisse

Musterformular für Übersicht der Eigentums- und Kontrollverhältnisse

Anmerkungen:

Sind an der Gesellschaft weitere Gesellschaften beteiligt (= mehrstufige Beteiligungsstruktur), ist auch deren Eigentums- und Kontrollstruktur darzulegen. Dies setzt sich fort, bis am Ende der Beteiligungskette nur noch natürliche Personen stehen. Bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur empfiehlt sich eine graphische Darstellung (siehe unten). Sofern keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile hält oder auf andere Weise Entscheidungen bei der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen oder verhindern kann, sind die gesetzlichen Vertreter, geschäftsführenden Gesellschafter oder Partner der Gesellschaft als (fiktive) wirtschaftliche Berechtigte zu nennen.
16. Geldwäscheformular (GwG) Immobilienkauf

Fragebogen nach dem GwG bei Immobilientransaktion für natürliche Personen als Vertragspartner

Hierdurch bestätige ich,

MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
dass (bitte das zutreffende Feld ankreuzen)

bei natürlichen Personen:

Bei Gesellschaften

(bitte zutreffendes Feld ankreuzen)
Meine vorstehenden Offenlegungen darf die Notarin den übrigen Beteiligten auf deren Nachfrage übermitteln
Max. Dateigröße: 5 MB.

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