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Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Für die Gründung einer GmbH muss heute niemand mehr persönlich im Notariat erscheinen. Möglich ist das seit August 2022. Bekannt ist es erstaunlich wenig.

Seit Mai arbeite ich in der Knesebeckstraße 30 am Savignyplatz. Gerade seit dem Umzug fällt mir auf, wie viele Gründerinnen und Gründer noch von einem Pflichttermin vor Ort ausgehen.

Was es für eine Online-Gründung braucht:

  1. Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (oder eine eID-Karte bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel).
  2. Ein Smartphone mit NFC und die kostenlose Notar-App der Bundesnotarkammer.
  3. Einen Termin. Die Beurkundung läuft per Video über das System der Bundesnotarkammer, Verlesung und Belehrung wie im Präsenztermin.

 

Was gleich bleibt: die notarielle Prüfung, die Beratung, das Stammkapital und -im Wesentlichen- die Gebühren. Was weiterhin einen persönlichen Termin braucht: die Übertragung bestehender Geschäftsanteile sowie Sacheinlagen mit Grundstücken oder GmbH-Anteilen.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes u.a. zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrechts (BT- Drucksache 21/4782) soll nun künftig die Zulässigkeit der notariellen Online-Verfahren auf folgende Maßnahmen ausgeweitet werden:

  • Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister;
  • Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien;
  • Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr;
  • Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister;
  • Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
  • Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf am 21. Januar 2026 beschlossen; der Entwurf wurde an den Deutschen Bundestag überwiesen (Drucksache 21/4782). Eine erste Beratung im Parlament fand am 25. März 2026 statt.

Somit erfolgen die voraussichtlichen Erweiterungen erfreulicherweise nicht pauschal, sondern gezielt auf solche Vorgänge, den bereits zugelassenen Online-Verfahren vergleichbar sind, dies ohne das hohe Schutzniveau vorsorgender Rechtspflege zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen zu Beurkundungen im Online- Verfahren finden Sie hier: https://www.notarin-dr-haselbauer.de/allgemein/gmbh-online-gruenden/

https://www.notarin-dr-haselbauer.de/

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