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Ehevertrag aufgrund Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es, die Vorsorge für Krankheit und Alter eigenverantwortlich zu regeln und zu konkretisieren, wer bei Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit die notwendigen Entscheidungen treffen soll. Liegt dagegen keine Vorsorgevollmacht vor, bedarf es in dieser Situation eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens. Das Betreuungsgericht wählt dann einen Betreuer aus. Nicht zuletzt aufgrund der dauerhaften Überlastung der Gerichte … Weiterlesen

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