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Notarieller Tätigkeitsbereich

Das Spektrum der notariellen Tätigkeiten ist umfangreich. Insbesondere ist der Notar in folgenden Thematiken tätig:

Immobilien

Zu den beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften gehört u.a. der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Ziel ist es, eine für beide Seiten ausgewogene Regelungen zu treffen und die Abwicklung für die Parteien sicherzustellen. Inhaltlich werden klassische Wohnungseigentumskaufverträge umfasst, aber auch Bauträgerverträge.

Im Rahmen der notariellen Tätigkeit wird dafür gesorgt, dass eine rechtlich ausgewogene Gestaltung erfolgt, Risiken vermieden werden und sodann der Vollzug des Kaufes erfolgt. Im Rahmen dieser notariellen Gestaltung muss konkret verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten.

Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, wird der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums zum Grundbuch einreichen.

Bis zur Umschreibung des Eigentums sind also zahlreiche Schritte notwendig, die der Notar veranlasst, koordiniert und überwacht. Deutlich wird, dass die Übertragung von Immobilien ein komplexer und anspruchsvoller Vorgang ist, der weit über das Verlesen eines Kaufvertragstextes geht.

Notarielle Tätigkeiten Immobilien

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Unternehmen und Gesellschaftsrecht

Die Gründung, Änderung und Löschung von Unternehmen bilden einen weiteren Schwerpunkt notarieller Tätigkeit. Insbesondere die Errichtung von Kapitalgesellschaften ist zwingend an die Mitwirkung des Notars vorgeschrieben.

Sie ist vor allem komplex und bedarf umfangreicher Überlegungen. Vor allem im Vorfeld einer Gründung muss sich ein Unternehmer mit einer Vielzahl von Fragen auseinandersetzen, z.B. die Art der passenden Gesellschaftsform, der Kapitalaufbringung unter Berücksichtigung späterer Kapitalerhöhungen, der Struktur der Gesellschafter, die Vertretungsregelungen und weitere zahlreiche Dinge.

Hier sollte professioneller Rat am Anfang eingeholt werden, damit die Strukturen so mit dem Notar umgesetzt werden, dass der spätere geschäftliche Verlauf gewährleistet ist.

Da Notare regelmäßig keine steuerliche Beratung geben, empfiehlt es sich auch, Fragen hinsichtlich der Gesellschaftsform mit dem Notar und einem Steuerberater zu erörtern.

Notarielle Tätigkeiten Gesellschaftsrecht

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Vererben und Schenken

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in den §§ 1924 ff BGB die gesetzliche und damit generell geltende erbrechtliche Stellung innerhalb einer Familie. Dabei ist die Nähe der Verwandtschaft zum Verstorbenen ausschlaggebend: Erben der ersten Ordnung sind die Kinder des Erblassers. Sofern keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, kommen als Erben zweiter Ordnung die Eltern des Verstorbenen zum Zug und ersatzweise deren Abkömmlinge.

Auch u.a. der Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht, dessen Höhe einerseits vom Güterstand die Ehe abhängt, zum anderen davon, welche Erben daneben noch vorhanden sind.

Diese gesetzliche Erbfolge kann durch letztwillige Verfügungen von Todes wegen abgeändert werden, so dass der tatsächliche Wille des Testierenden möglichst optimal umgesetzt werden kann.

Die Regelungen hierfür sind so mannigfaltig wie das tatsächliche Leben. Dies kann beispielsweise durch Testament oder aber bei Ehegatten gemeinschaftliche Verfügungen von Todes wegen erfolgen. Ist Bestandteil des künftigen Nachlasses noch ein Unternehmen, ist eine Unternehmensnachfolgeregelung wichtig, damit sichergestellt ist, wie das Unternehmen in die nächste Generation übergehen soll. Entsprechend ergeben sich hier auch Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht.

Auch die Schenkung unter Lebenden (Überlassungsvertrag) kann Gegenstand einer Vermögensnachfolgeplanung sein. Hierbei werden – meist Kindern- bereits zu Lebzeiten Grundstücke übertragen, meist unter Belassung eines Nießbrauchsrechts.

Der Inhalt dieser Verträge bedarf genauer notarieller Gestaltung. Auch hier ist steuerlicher Rat vorab einzuholen.

Notarielle Tätigkeiten Familienrecht/Erbrecht

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Familie und Vollmacht

Das Gesetz knüpft an die Eheschließung verschiedene Folgen, die zum Teil während, zum Teil nach Beendigung der Ehe eingreifen. Sie lassen sich wie folgt einordnen: Güterstand, Unterhalt und Versorgung im Alter. Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden und bedürfen ebenfalls notarieller Beurkundung.

Des Weiteren gibt es verschiedene Lebenssituationen, in denen ist es notwendig, dass andere jemanden vertreten. Durch eine notariell beurkundete Generalvollmacht besteht gemeinhin mehr Akzeptanz gegenüber dem Bevollmächtigten.

Auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind Gegenstand notarieller Tätigkeit. So wird sichergestellt, dass auch im Fall von kritischen (Gesundheits-) Situationen der persönliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt wird und diejenigen entscheiden dürfen, denen man persönlich vertraut.

Notarielle Tätigkeiten Familienrecht/Erbrecht

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