+49 30 609 44 309

info@dr-haselbauer.de

Unternehmen und Gesellschaftsrecht

Gründung einer GmbH

Die Gründung einer juristischen Person besteht aus mehreren Schritten:

  • Eigene Festlegung und Überprüfung des Firmennamens bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer 
  • Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages durch die Notarin
  • notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsurkunde 
  • Eröffnung eines Bankkontos durch den Kunden
  • Beantragung und Eintragung in das örtliche Handelsregister

Änderungen im Gesellschaftsvertrag

Auch die Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind beurkundungspflichtig.

In das Handelsregister müssen Gesellschaften eingetragen werden, so dass Meldungen, Mitteilungen dem Handelsregister gegenüber erklärt werden müssen.

Hier empfiehlt es sich, durch die Zusammenarbeit mit einem Notar Rückfragen und damit Zeitverluste möglichst gering zu halten.

Verkauf von GmbH- Anteilen

Sofern ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden möchte, kann er seinen Geschäftsanteil an eine oder mehrere Personen verschenken oder verkaufen. Der entsprechende Geschäftsanteilsübertragungsvertrag bedarf von Gesetzes wegen der notariellen Beurkundung.

Handelsregisteranmeldungen

Alle Eintragungen in das Handelsregister, insbesondere für eingetragene Kaufleute, OHG, KG, GmbH, AG, usw. müssen in notarieller Form angemeldet werden. Der Notar schickt auf elektronischem Wege die von ihm protokollierte Eintragung an das Handelsregister. Das Handelsregister nimmt die Vollziehung im Handelsregister vor.

.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.